Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Fa. Büroservice , H. Schmidt-Stelzig,27367 Sottrum
I. Geltungsbereich
Sämtlichen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich unsere nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde.
II. Vertragsinhalt, Beschaffenheit unserer Ware
1. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind unser Angebot, gegebenenfalls unsere schriftliche Auftragsbestätigung sowie diese Bedingungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden sollen schriftlich vereinbart werden.
2. Maß- und Mengenangaben sind „ca.-Angaben“. Wir sind berechtigt, Lieferungen mit einer Differenz von bis zu 10% mehr oder weniger vorzunehmen.
3. Als vereinbarte Beschaffenheit unserer Ware gelten diejenigen Eigenschaften und Merkmale, die in unserem Angebot, unserer Auftragsbestätigung und auf der Produktverpackung genannt sind. Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale gelten nur dann als vereinbarte Beschaffenheit, wenn wir sie ausdrücklich mit Ihnen als solche vereinbart haben. Das muss schriftlich erfolgen.
4. Erklärungen zur Beschaffenheit und Haltbarkeit der Ware, mit denen wir Ihnen unbeschadet Ihrer gesetzlichen Ansprüche zusätzliche Rechte einräumen, stellen nur dann eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar, wenn wir sie ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet haben.
IIa. Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern
1. Schließen Sie den Vertrag mit uns unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln und zu einem Zweck, der weder Ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ab, so steht Ihnen ein Recht zum Widerruf nach Maßgabe der folgenden Ziffern 2. - 6. zu.
2. Sie sind an Ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn Sie sie fristgerecht widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber uns zu erklären.
3. Die Widerrufsfrist beginnt erst nach Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB und nicht vor dem Tage des Eingangs der Ware bei Ihnen. Der Widerruf ist innerhalb von zwei Wochen auszuüben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
4. Der Widerruf ist ausgeschlossen, wenn die Ware nach Kundenspezifikation angefertigt wurde oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist oder bei Software (einschließlich Betriebssystemen), wenn diese entsiegelt ist.
5. Ist der Warenwert nicht über 40 EUR, so haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. In den übrigen Fällen erstatten wir die üblichen Kosten der Rücksendung.
6. Bei Rücksendung beschädigter oder abgenutzter Ware, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht; dies kann vermieden werden, indem lediglich die Funktion der Ware geprüft und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschickt wird.
7. Schließen Sie den Vertrag mit uns zu einem Zweck, der Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so steht Ihnen ein Recht zum Widerruf nicht zu.
III. Gefahrübergang, Lieferung, Lieferfristen, Lieferhindernisse, Rücktrittsrechte
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware einem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt zum Versand übergeben haben, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Versandanzeige beim Kunden über.
2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie Ihnen zumutbar sind.
3. Von uns genannte Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt und sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Soweit wir die Lieferung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen, müssen Sie uns zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist von zwei Wochen setzen. Ansonsten sind Sie nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Wir werden uns bemühen, die von Ihnen bestellte Ware zu dem bei Bestellung genannten Termin zu liefern. Sollte dies nicht möglich sein, so werden wir Ihnen dies rechtzeitig vor dem angekündigten Termin schriftlich oder telefonisch mitteilen und zugleich eine neue Frist nennen, innerhalb derer die Lieferung erfolgen soll.
5. Für die Lieferung haben Sie die Versandkosten zu zahlen. Diese werden von uns gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Wir weisen darauf hin, dass bei einem Versand ins Ausland eventuell längere Lieferzeiten erforderlich werden und gegebenenfalls höhere, von Ihnen zu tragende Versandkosten, Zölle und Gebühren o.ä. anfallen können.
6. Falle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen) unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und den Umfang ihrer Wirkung unsere Lieferverpflichtung, auch wenn wir uns bereits im Lieferverzug befinden.
7. Sofern wir mit unseren Vorlieferanten rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen haben, stehen von uns genannte Liefertermine zudem unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
8. In den unter den Ziffern 6 und 7 genannten Fällen sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir Sie unverzüglich über den Eintritt der höheren Gewalt in den Fällen der Ziffer 6. bzw. über die nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Selbstbelieferung in den Fällen der Ziffer 7. informiert haben und Ihnen unverzüglich etwaige, bereits erfolgte Gegenleistungen erstatten. Wir verpflichten uns Ihnen gegenüber ausdrücklich zur unverzüglichen Information und Rückerstattung nach Satz 1.
9. Befinden Sie sich im Annahmeverzug, sind wir nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des Warenwertes zu verlangen. Sie sind ausdrücklich berechtigt, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Wir sind berechtigt, höheren Schadensersatz zu verlangen, wenn wir nachweisen, dass uns ein höherer Schaden entstanden ist.
IV. Preise und Zahlungen
1. Die von uns angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. Steuern. Die Versandkosten werden gesondert ausgewiesen und sind in unseren Preisen nicht enthalten. Dasselbe gilt für sonstige Nebenkosten.
2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen, nachdem wir die Ware Ihnen oder dem Transporteur übergeben haben und Ihnen die Rechnung zugegangen ist, mit 2 % Skonto oder innerhalb von 14 Tagen nach dem vorstehend genannten Zeitpunkt zur Zahlung auf ein von uns benanntes Konto fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift auf unserem Konto an. Schecks werden in jedem Falle nur zahlungshalber angenommen.
3. Sie können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
4. Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns, die keine Geldforderungen sind, bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
V. Rechte und Pflichten des Kunden bei Mängeln
1. Sie haben die Ware bei der Abholung oder der Lieferung unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel haben Sie uns unverzüglich, jedoch spätestens binnen 14 Tagen, anzuzeigen (Absendung der Anzeige genügt). Die Untersuchungs- und Rügefrist beginnt mit der Lieferung. Unterlassen Sie die rechtzeitige Untersuchung der Ware und Rüge des Mangels, können Sie sich auf den Mangel nicht berufen.
2. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen stehen Ihnen die Rechte bei Mängeln nach den gesetzlichen Vorschriften zu, jedoch beschränkt nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze 3 und 4.
3. Sind von mehreren verkauften Waren nur einzelne Waren oder von einer verkauften Ware nur einzelne Teile mangelhaft, beschränkt sich Ihr etwaiges Rücktrittsrecht auf die mangelhafte Ware oder den mangelhaften Teil. Dies gilt nicht, wenn die mangelhafte Ware oder der mangelhafte Teil von den übrigen Waren oder Teilen nicht ohne Beschädigung oder Funktionseinbußen getrennt werden können oder dies für Sie unzumutbar wäre. Die Gründe für die Unzumutbarkeit haben Sie darzulegen.
4. Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, so steht Ihnen das Recht zum Rücktritt nicht zu, wenn der Mangel geringfügig ist.
VI. Haftungsbeschränkungen, Rücktrittsausschluss
1. Wir haften bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in jedem Falle unbeschränkt für von uns verschuldete Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie verschuldensunabhängig nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) haften wir für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit grundsätzlich unbeschränkt, bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Sind Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so ist unsere Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. In allen sonstigen Fällen sind Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen uns ausgeschlossen, soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorliegt.
4. Ihre Rechte, sich wegen einer von uns nicht zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, sind ausgeschlossen.
5. Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung unserer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
6. Haben wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür übernommen, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie, § 443 BGB), bleiben Ihre gesetzlichen Ansprüche von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund Ihnen gegenüber jetzt oder künftig zustehen, unser alleiniges Eigentum.
2. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes nicht gestattet.
3. Sie verpflichten sich für den Fall, dass die Ware nicht an Sie, sondern an einen Dritten geliefert wird, diesen auf unseren Eigentumsvorbehalt und auf die Unzulässigkeit von Verpfändungen und Sicherungsübereignungen ausdrücklich hinzuweisen.
4. Jeder Wechsel des Standortes unserer Ware und jeder Zugriff Dritter auf unsere Ware, insbesondere Pfändungen, sind uns während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Pfändungen ist uns unverzüglich eine Kopie des Pfändungsprotokolls zu übersenden. Sie sind verpflichtet, den Dritten, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf unser Eigentum hinzuweisen.
5. Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, so gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
a) Eine eventuelle Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch Sie erfolgt stets für uns. Wird unsere Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sache verarbeitet, umgebildet, untrennbar vermischt oder verbunden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem Wert der anderen verarbeiteten Sache zur Zeit der Verarbeitung, Umbildung, Vermischung oder Verbindung. Ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, wird bereits jetzt vereinbart, dass Sie uns anteilsmäßig Miteigentum übertragen. Wir nehmen die Anteilsübertragung an. Sie verwahren unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich für uns. Für das durch die Verarbeitung entstehende Produkt gilt im Übrigen das Gleiche wie für unsere unter Vorbehalt gelieferte Ware.
b) Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange Sie mit Ihrem Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug sind. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Forderungen aus dem Weiterverkauf der Ware (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent), Versicherungsansprüche sowie Ansprüche gegen Dritte wegen Beschädigung, Zerstörung, Diebstahls oder Verlustes der Ware treten Sie bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Steht uns nur Miteigentum an der Vorbehaltsware zu, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Teil der Forderung, der dem Anteil unseres Miteigentums (auf Basis des Rechnungswertes) entspricht. Beim Weiterverkauf der Ware haben Sie sich gegenüber Ihren Abnehmern das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises vorzubehalten. Sie sind dann nicht zum Weiterverkauf der Ware an Dritte berechtigt, wenn die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf einem Abtretungsverbot unterliegt.
c) Wir ermächtigen Sie widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung und eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommen oder unsere Forderungen durch Ihre mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet erscheinen. Sie haben uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Treten Sie Ihre Forderung aus dem Weiterverkauf im Rahmen eines echten Factoring ab, haben Sie uns dies anzuzeigen. Ihre für die Abtretung erlangte Zahlungsforderung gegen den Factor treten Sie bereits jetzt an uns in Höhe der zu sichernden Forderung ab. Wir nehmen die Abtretung an.
d) Sie sind berechtigt, von uns die Freigabe von Forderungen insoweit zu verlangen, als der Wert unserer Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Etwa freizugebende Forderungen wählen wir aus.
VIII. Verjährungsfristen
1. Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, so finden die Vorschriften der nachfolgenden Absätze Anwendung.
2. Diese Ansprüche wegen eines Mangels der Ware verjähren in einem Jahr. Ansprüche wegen eines Mangels an einer solchen Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, verjähren in fünf Jahren. Ihre Ansprüche wegen eines Mangels der Kaufsache, der in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das an einem Grundstück eingetragen werden kann, besteht, verjähren in zehn Jahren.
3. Ihre sonstigen vertraglichen Ansprüche wegen Pflichtverletzungen verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für Ihr Recht, sich wegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zu lösen.
4. Ansprüche aus einer Garantie verjähren ebenfalls in einem Jahr.
5. Abweichend von den vorstehenden Absätzen 2 und 3 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Ihre folgenden Ansprüche:
a) Schadensersatzansprüche aus einer Produkthaftpflicht, wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen,
b) Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß § 478 Abs. 2 BGB,
c) Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.
6. Unsere Ansprüche gegen Sie verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
IX. Datenspeicherung
Die Daten werden maschinell verarbeitet und nur für betriebsinterne Zwecke verwendet.
X. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Unberührt bleiben zwingende Vorbestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
3. Wenn Sie Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Stand: April 2008